Erste Belege
Schon früh hat der Mensch im Schwemmfächer der Queich regulierend in Gewässer eingegriffen, um landwirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Der Beginn der Wiesenbewässerung an der Queich reicht nach heutigem Kenntnisstand mindestens bis ins Mittelalter zurück. Der erste urkundliche Beleg stammt aus dem Jahr 1428, ein Erlass von Kurfürst Ludwig, „Pfalzgraf bey Rhein, des Heiligen Römischen Reichs Erztruchseß und Herzog von Bayern“ zur Genehmigung einer Wasserentnahme aus der Queich am sogenannten Fuchsloch. Dieses Dokument ist wohl Hintergrund der Legende, wonach dieses „Gnadenwasser“ auf die Bitte einer Bäuerin aus Zeiskam zurückgeht, die die kurfürstliche Küche in Heidelberg mit Gemüse belieferte. Überzeugt von der hohen Qualität ihrer Produkte soll der Pfälzische Kurfürst den Abschlag von Queichwasser über einen Durchlass von der Größe eines Fuchslochs genehmigt haben. Bis heute ist dieser sogenannte Fuchsbach erhalten und wird für die Wiesenwässerung in der Gemarkung Hochstadt genutzt.
Einige weitere Dokumente aus der Folgezeit sind Regelungen, die Streitigkeiten um Wasserrechte zwischen einzelnen Gemeinden und zwischen Landwirten und Müllern beseitigen sollten. Erwähnenswert sind hier vor allem die „Kurpfälzische Queichbachordnung“ von 1784 und der „Kreuznacher Vertrag“ von 1815.
Bedeutung und Wandel
In dieser relativ niederschlagsarmen Gegend konnte das Wachstum der Wiesenvegetation durch eine systematische kurzzeitige Rieselbewässerung der Wiesen mit Queichwasser deutlich gesteigert werden. Auch dessen Düngewirkung war von großer Bedeutung. Der Ertrag der Wiesen stellte einen maßgeblichen Faktor für die Ernährung des Milchviehs und der Zugtiere dar. Der Mist war bis zur Anwendung von Mineraldünger die einzige Möglichkeit, die Fruchtbarkeit der Äcker zu erhalten. Somit war die Wiesenbewässerung existentiell.
Diese Bedingungen galten für viele Regionen in Deutschland. 1935 wies die Bodenstatistik des Deutschen Reichs nahezu 300.000 ha bewässerte Wiesen aus. Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wurden die meisten Bewässerungssysteme jedoch aufgelassen. In den Queichwiesen dagegen wurde die Wiesenbewässerung weiter praktiziert. Gegen Ende des 20. Jahrhunderts fielen aber auch hier die meisten milchwirtschaftlichen Betriebe dem agrarischen Strukturwandel zum Opfer, so dass nach und nach einzelne Bereiche nicht mehr regelmäßig bewässert wurden. In den Gemeinden Offenbach und Ottersheim blieb die Wiesenbewässerung allerdings ununterbrochen erhalten.
Neuere Entwicklungen
Um den weiteren Verfall des Systems und der Kulturtechnik aufzuhalten und die Erhaltung der Wiesen durch landwirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten, wurde 1996 die „Interessengemeinschaft Queichwiesen“ gegründet. Hier kommen Landwirte, Naturschützer, Vertreter der Kommunen und interessierte Einzelpersonen zusammen.
In vielen ehrenamtlichen Aktionen wurden seither einzelne Teilbereiche des Bewässerungssystems wieder instand gesetzt. Von 2004 bis 2008 wurde unter Federführung des Landschaftspflegeverbandes Südpfalz ein Natura2000-Projekt realisiert, bei dem mit Unterstützung des Landes, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt und der beteiligten Gemeinden große Queichwehre und Bewässerungsgräben im Bereich der Verbandsgemeinde Bellheim restauriert wurden, begleitet von naturschutzfachlichen Erhebungen und umweltpädagogischen Aktivitäten. In den Folgejahren gab es, mit massiver Unterstützung des Landes, weitere umfangreiche Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Verbandsgemeinde Offenbach, die mit der Wiederinbetriebnahme des Oberhochstadter Queichwehrs im Jahr 2014 zum Abschluss kamen. Inzwischen können wieder rund 400 ha Wiesen entlang der Queich bewässert werden. Zuständig für Betrieb und Unterhalt der Bewässerungseinrichtungen sind die Gemeinden (insgesamt 7) sowie ein Wasser- und Bodenverband.
Grundlage für die Regelung der Wassernutzung ist ein Bewässerungsplan von 1972 des damaligen Wasserwirtschaftsamtes in Neustadt. Seit 2015 wird eine, mit allen Beteiligten erarbeitete, neue Bewässerungsordnung zwecks besserer Anpassung der Wasserverteilung an heutige Gegebenheiten erprobt. Sie soll für eine effizientere Bewässerung und schonendere Wasserentnahme sorgen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), Abteilung Wasserwirtschaft, hat dazu ein Messsystem eingerichtet und führt entsprechende Begleituntersuchungen durch, damit langfristig im Unterlauf Unterschreitungen des Mindestwasserstandes verhindert werden können. Somit finden sowohl die Interessen der Landwirtschaft als auch die ökologischen Erfordernisse Berücksichtigung. Bei den Landwirten gilt die Bewässerung inzwischen wieder als Garant für eine wirtschaftliche Nutzung der Wiesen.
Das „Internationale Zentrum der Traditionellen Bewässerung in Europa“ (IZTB) bietet auf seiner Website eine lesenswerte Zusammenfassung zur Geschichte der Bewässerung in Europa.