Gemeinde
Die Gemeinde Hochstadt gehört zur Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich, im Landkreis Südliche Weinstraße.
Zuständigkeiten
Für die Bewässerung ist der Wasser- und Bodenverband Hochstadt zuständig. Die Verbandsgemeinde hilft bei der Verwaltung mit.
Aus langer Tradition entstand nach 2011 eine neue Ertüchtigung des Wasser- und Bodenverbands Hochstadt, der heute für die Verbandswiesen handelt. Für den jetzigen Wasser- und Bodenverband Hochstadt hat sich auch das Verbandsgebiet leicht verändert. Nicht mehr dazu gehören die Rottwiesen und einige Wiesen zwischen Fuchsbach und Queich. Zugefügt wurden die Oberhochstadter Wiesen westlich der K 40 und Offenbacher Wiesen bis zum Waldschlag „Untere Junge Eichen“. Die Flächengröße hat sich deshalb nur wenig geändert und liegt bei etwa 140 ha.
Genaue Größenangaben: Gerd Pressler, Alle Hochstadter Wiesen, priv. Sammlung 2023 und: Gerd Pressler, Die Hochstadter Queichwiesen, priv. Sammlung 2004.
Bewässerungssystem
Die Verbandsfläche sollte jetzt eigentlich vom neu restaurierten Wehr ausgehen, dieses liegt im Westen. Das geöffnete Wehr führt das Wasser aber nach Norden, dann erst führen die Gräben nach Osten, wo sie den Süden und Südosten nur schwer erreichen. Das hängt auch damit zusammen, dass die Wässerwiesen immer vom Fuchsgraben aus bewässert wurden und zu keiner Zeit aus der Queich. Die Probleme sind bekannt, es finden nun Bemühungen statt, diese zu lösen.
Historische Aspekte
Das Wässern der Niederhochstadter Queichwiesen geht weit in die Vergangenheit zurück und wird in vielen Schriftstücken, aus Mangel von Zeitangaben, als vor „ohndenklicher Zeit“ genannt. Es hängt mit den alten Dorfherren zusammen, wo hier der Johanniterorden sein Dorf Niederhochstadt fast aus dem kurpfälzischen Gebiet herauslöste. Das waren schwierige Verhältnisse, aber die unterschiedlichen Archive, Gerichte, Verbände, Verwaltungen, Gemeinden und Staaten bewahrten die Geschichte auf, so dass ihr heute nachgespürt werden kann. Hier seien nun die wichtigsten Entwicklungsschritte von den ersten Wiesen an der Queich bis hin zum Wasser- und Bodenverband Hochstadt ziemlich vereinfacht und zeitlich geordnet aufgezählt:
1. Die Queichwiesen waren die nasse Südgrenze der Hohunstater Marca und zuerst genutzt.
Die stark mäandrierende Queich schuf vielleicht sogar selbst ein erstes Wiesenangebot auf den Mäandern der Queich, leicht von den Bauern in Besitz zu nehmen und auszubauen. Als Jahrhunderte später die ersten schriftlichen Urkunden von den Wiesen berichten, gibt es bereits Begriffe wie „gewässert“, „Drickelrinnen“, „Schussbrett“ zum Stauen, „1. Wässrung und 2. Wässrung“, „Wehre“, „Heringsgraben und Metzelbeilgraben“ als Wasserzufluss, „Rennen“ als schmale gehackte Rinnen zum Abfluss“. Das alte, frühe Dorfgericht brachte durch Be- und Entwässerung mehr Gewinn und Wohlstand von den Wiesen und so fanden die Maßnahmen auch eine gute Anerkennung. Gerichtsleute, Dorfmeister und Schultheiß dürften die Arbeiten geleitet haben, bei Missverhalten ausgesprochene Strafen fanden Zuspruch und so bezeugen die erhaltenen Dorfrechnungen von 1619, 1626 und 1629 bereits ein eingespieltes Bewässerungssystem auf den Niederhochstadter Queichwiesen.
2. Das Hölzerne Wehr. Fuchsloch und Fuchsbach entstehen.
Es wird genau dort errichtet, wo heute die Fuchsbachschließe steht. Das Wehr diente damals den Dörfern Niederhochstadt und Ottersheim der Wasserentnahme und geschah ohne Festhalten einer Zeitangabe, „vor ohndenklichen Zeiten“, war lange Zeiten aus Holz gebaut, das änderte sich mit dem Wasserrecht. Der damalige Landesherr, der Pfalzgraf bei Rhein, ließ seine beiden Dörfer Ottersheim und Zeiskam zinsfrei, Niederhochstadt als Johanniterdorf hatte dagegen einen Wasserzins von 5 fl, 12 kr für 3 Wässertage zu entrichten. Dies führte später zum Wasserrecht von 32 Tagen aus dem Fuchsbach, wobei an 4 Tagen die volle Queich in den Fuchsbach geleitet wurde, der deshalb zum Zufluss für Zeiskam und die Verbandswiesen wurde. Eine Urkunde vom 8.9.1428 handelt von einem Wasserrecht Zeiskams aus der Queich, sie spricht vom Gnadenwasser, das der Pfalzgraf der Sage nach einem Zeiskamer Mütterlein spendierte, einer sozialen Tat, die auch heute noch gut ankommt. Für frühes Zeiskamer Gemüse vergibt der Pfalzgraf ein Wasserrecht aus der Queich. Die Sage ist fast zu schön, um sie in ihren Aussagen als historische Wahrheit anzuerkennen, allein schon die Politik mahnt zur Vorsicht. Die Herren von Zeiskam stehen in Diensten des Pfalzgrafen, ihr Wasserschloss dient auch dem Pfalzgrafen. Ausreichend Wasser ist wichtig, dafür muss der Pfalzgraf sorgen, den Nutzen hat ganz Zeiskam. Dem Bachbett der Queich wurde ein Stein eingefügt mit einem Loch, das dem Querschnitt eines Fuchsloches entsprach. Durch die Hochstadter Wiesen wurde ein Graben ausgehoben, für die Zeiskamer der „Fuchsbach“, für die Hochstadter das „Gräwel“, das „gegrabene“ Gewässer genannt.
3. Der Wasserrechtsvertrag von 1723 lässt Mühlen entstehen.
Von Zeiskam aus erreichte das Fuchsbachwasser die beiden Lustadt und wurde zur Druslach mit Lachen- und Lochmühle. Jetzt kamen aber die Anträge von den Müllern M. Burkhard, J. Reyland und J. Reyland je eine Mehlmühle, eine Ohligmühle und eine Hanfstampfmühle zu erbauen, was das Kurpfälzische Oberamt Germersheim und das Cameralhaus Haimbach auch am 23.4.1723 erlaubten. Es gab zunächst keinen Streit, weil die drei Müller als Beständer die Wehr und Fuchsloch zu ewigen Tagen zu bauen und zu reparieren hatten, dabei dem Wasser seinen freien Lauf lassen mussten und Niederhochstadt für 3 Tage die ganze Queichbach ohnverweigerlich überlassen werde.
4. Der Kreuznacher Vertrag von 1816 regelt neu.
Die vielen Interessen an der Wasserführung waren durch Verträge gesichert, die politischen Verhältnisse aber nicht. Durch das Verschwinden des Ancien regimes, der Freien Republik des Französischen Kaiserreichs und anderen Ordnungen entstand schon Rechtsunsicherheit, die dringend einer Hilfe bedurfte. Das zeigte sich sogar bei machtvollen Staaten, wo, wie in unserem Fall, solche in der Schwebe waren, wer entschied, wenn die alten Entscheider nicht mehr existierten? 1816 war unsere pfälzische Zukunft noch nicht entschieden, der Entscheider war eine Kommission aus Siegern, die dringende Probleme regeln sollten. Sieger waren nach der Franzosenzeit die Österreicher und die Bayern, sie entschieden in der KAISERLICH-KÖNIGLICHEN ÖSTERREICHISCHEN UND KÖNIGLICHEN BAYERISCHEN GEMEINSCHAFTLICHEN LANDES- UND ADMINISTRATIONS KOMMISSION IN KREUZNACH. Das Kultur- und Wasserbauamt entschied noch nach dem 2. Weltkrieg nach Regeln dieser Kommission.
5. Die Flurbereinigung von 1905/08 eröffnet neue Verhältnisse
Ganz einschneidend war dann die Flurbereinigung von 1905, wobei dann die Vorteile der bereinigten Wiesen sehr deutlich hervortraten: Weniger Parzellen, rechteckige Parzellen, nachher größere Parzellen, Wegenetz, Grabennetz, um nur wenige zu nennen. Parzellen vorher: 950. Parzellen nachher: 429.
6. Der Wasser-und Bodenverband Niederhochstadt entsteht
All die Vorschriften zu beachten und nach der Sache zu handeln, machte der Verwaltung und dem Gemeinderat viele Arbeiten und führte zu manchem Ärger. So kam es 1909 zu Gründung der „Genossenschaft zur Ent- und Bewässerung von Wiesen in den Gemeinden Nieder- und Oberhochstadt“ mit Sitz Niederhochstadt. Der Zweck war eindeutig die Unterhaltung der Wässeranlage unter Aufsicht des Kulturamts. Diese Genossenschaft änderte 1937 den Namen in „Wasser- und Bodenverband Niederhochstadt“, Aufsicht führte das Wasserwirtschaftsamt Neustadt. Es gab nun neue Absprachen, neue Wässertage, die Arbeiten bestimmte die Verbandsvorstandschaft. Die erhaltene Satzung dient in großen Teilen weiter als Vorbild der Arbeiten, ebenso die erhaltene Wiesenordnung der Genossenschaft von 1911. (Quelle für beideDokumente: Gerd Pressler, Alle Hochstadter Wiesen, priv. Sammlung 2023).
7. Der Wasser- und Bodenverband Hochstadt änderte sich.
Um die Zukunft machten sich die Wiesenbesitzer nach dem Zweiten Weltkrieg wenig Gedanken, doch zu Ende des Jahrhunderts ging es auf einmal sehr schnell. Die Landwirtschaft verlor das Interesse an der Viehzucht zugunsten des Weinbaus, der Schlepper gewann gegen das Zugtier, aber die Menschen zeigten auch mehr Interesse an der Wiesenlandschaft und halfen: Die „Blaukehlchen“ restaurierten (mit Naturschutzverband Südpfalz, Landkreis Südliche Weinstraße, Wasser- und Bodenverband Hochstadt, Firma Kröper Bau aus Ottersheim) das Schwarze Wehr.
Die Interessengemeinschaft Queichwiesen fand viele Freunde mit Gerhard Postel und unter Pirmin Hilsendegen, was zu weltweiter Anerkennung als Immaterielles Kulturerbe führte. Die Verbandsgemeinde Offenbach sorgte für wichtige Maßnahmen: Sanierung des Oberhochstadter Wehres (zu wenig Wasser für die Verbandswiesen), Bau einer Fischaufstiegsanlage (mangelhafte Wasserverteilung), Abriss des Fuchsbachwehres (der Fuchsbach kann kein Wasser mehr verteilen) und Änderung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Hochstadt, wobei die unterhaltenden Mitglieder jetzt nicht mehr die Flächenbesitzer, sondern nur die Nutzer sind.
Die hier angeführten Kritikpunkte sind alle noch in der Diskussion, aber verbunden mit der Hoffnung, dass sie gelöst werden können.
Gerd Pressler, Januar 2024