IMMATERIELLES KULTURERBE

Am 5. Dezember 2023 hat die UNESCO die „Traditionelle Bewässerung: Wissen, Technik und Organisation“ zum „Immateriellen Kulturerbe der Menschheit“ erklärt.

Dokumente und Bewerbungsfilm auf der UNESCO-Website

Die Wiesenbewässerung in den Queichwiesen zwischen Landau und Germersheim war bereits im Dezember 2018 von der Kultusministerkonferenz in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes nach der UNESCO-Konvention aufgenommen worden.

Gegenstand des Kulturerbe-Titels sind nicht die Queichwiesen selbst oder technische Bauwerke, sondern die landwirtschaftliche Kulturtechnik, die auf einem über Jahrhunderte von Generation zu Generation weitergegebenen Wissen beruht. Nur durch die Anwendung und Weitergabe dieser Praxis kann dieses Kulturerbe weiter Bestand haben.
Die Wiesenbewässerung prägt die Landschaft und ist Voraussetzung für die besondere Flora und Fauna der Queichwiesen.

Die Queichwiesen sind Bestandteil eines europaweiten Netzwerkes, dessen Gruppierungen sich zum Ziel gesetzt haben, die Traditionelle Bewässerung in ihrer Region zu erhalten und – wo möglich – zu reaktivieren. In sieben Ländern wurde zunächst der Eintrag in die jeweiligen nationalen Verzeichnisse des Immateriellen Kulturerbes erreicht:

Österreich, Oktober 2018: Rieselbewässerung im Tiroler Oberland.

Deutschland, Dezember 2018: Wiesenbewässerung in den Queichwiesen zwischen Landau und Germersheim.

Schweiz, Mai 2019: Wässermatten des „Oberaargau“

Schweiz: Geteilschaften im Wallis

Belgien, Juni 2019: Wiesenbewässerung in Lommel (Grote Watering) in Flandern.

Deutschland, März 2021: Traditionelle Bewässerung der Wässerwiesen in Franken.

Niederlande, April 2021: Traditionele bevloeiing van grasland

Luxemburg, November 2021: Fleizen

Belgien, Januar 2022: L’Abbissage

Italien, März : Traditionelle Bewässerung auf der Malser Haide

Der Eintrag im jeweiligen nationalen Verzeichnis war Voraussetzung für den gemeinsamen multinationalen Antrag bei der UNESCO auf Eintrag in die „Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit“. Diese  Liste ergänzt die Kategorien Welt(kultur/natur)erbe um das bedrohte und zu bewahrende Immaterielle Kulturerbe der Menschheit. Der Antrag wurde über zwei Jahre unter der Federführung Österreichs gemeinsam erarbeitet und am 31. März 2022 bei der UNESCO eingereicht. Die Aufnahme durch die UNESCO erfolgte am 5. Dezember 2023.

Exkursion des Programmbeirats im Wallis/CH

Weitere Informationen zum Kulturerbe „Traditionelle Bewässerung“:

Internationales Zentrum für Traditionelle Bewässerung IZTB

https://www.bewaesserung.unibe.ch/unibe/portal/fak_naturwis/micro_intwater/content/e1067642/e1129220/WorkingPaper_TB_final.pdf

Eine umfangreiche Dokumentation bietet das zweibändige Werk von
Christian Leibundgut und Ingeborg Vonderstrass: Traditionelle Bewässerung – ein Kulturerbe Europas, Langenthal 2016.
Band 1: ISBN 978-3-905817-74-4, Band 2: ISBN 978-3-905817-75-1,
Preisfür das Gesamtwerk: € 59.–/CHF 66.–
Verlag Merkur Druck AG, Postfach 1314, Gaswerkstrasse 56 CH-4901 Langenthal, Telefon +41 62 919 15 15, info@merkurdruck.ch